Wissenswertes rund um eine Petition.
Was ist eine Petition?
Eine Petition bezeichnet eine Eingabe (Bitte oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Es handelt sich meist um Bitten von Bürgern an Parlamente, Gesetze zu ändern bzw. zu beschließen. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte. Petitionen an Parlamente werden an den jeweiligen Petitionsausschuss weitergeleitet, der sie prüft und beantwortet.
Wo ist das Petitionsrecht verankert?
In der Schweizer Bundesverfassung wird das Petitionsrecht in Artikel 33 garantiert. Die Behörden werden darin verpflichtet, von der Petition Kenntnis zu nehmen, müssen aber nicht darauf eingehen. Trotzdem werden die Anliegen von Petitionen beachtet, beantwortet und berücksichtigt.
Wer darf eine Petition unterzeichnen?
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft - Art. 33 Petitionsrecht.
1 Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten: es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen.
2 Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen.
Jede Person hat unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität das Recht, Bittschriften an Behörden zu richten. Petitionen müssen in schriftlicher Form und von allen unterschrieben eingereicht werden.
Wie lange dauert die Unterschriftensammlung?
Es gibt keine Frist zu beachten.